Das öffentliche Beschaffungswesen regelt das Vergabeverfahren von öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen. Die Wahl des Verfahrens sowie die Ausschreibung der Aufträge sind geregelt. Dadurch ist das Verfahren transparent gestaltet. Es verpflichtet die öffentliche Hand und die ihr angeschlossenen Unternehmen, Beschaffungen und Aufträge, die über einem bestimmten Schwellenwert liegen, auszuschreiben.