Allgemeine Beschaffungsrichtlinie für nachhaltige und klimafreundliche Beschaffungen

Im Auftrag des Regierungsrats hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement die Allgemeine Beschaffungsrichtlinie vom 14. April 2025 erlassen. Diese bildet die verbindliche Grundlage für nachhaltige und klimafreundliche Beschaffungen der kantonalen Verwaltung.

Kern der neuen Beschaffungsrichtlinie sind die allgemein gültigen Grundsätze in Ziffer 4, die auf alle Beschaffungsvorgänge anzuwenden sind. Auch Vergabestellen ausserhalb der Kantonsverwaltung wie etwa Gemeinden, ausgelagerte Einheiten sowie die vom Kanton mehrheitlich finanzierten Organisationen sind eingeladen, sich bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in Bezug auf nachhaltige Beschaffungen an der Allgemeinen Richtlinie zu orientieren.

Allgemeine Beschaffungsrichtlinie

Grundlagen der Beschaffungsrichtlinie

Die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) bezweckt unter anderem den wirtschaftlichen, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel. Die Auftraggeberinnen achten auf die Nachhaltigkeit der zu beschaffenden Leistungen und wenden nach Möglichkeit Nachhaltigkeitskriterien wie beispielsweise die Lebenszykluskosten oder technische Spezifikationen gemäss Art. 30 Abs. 4 IVöB (ökologisch motivierte technische Spezifikationen) an (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 der Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [VIVöB)]. Gestützt auf die Kompetenzdelegation des Regierungsrates in § 7 Abs. 3 VIVöB hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement die Allgemeine Beschaffungsrichtlinie vom 14. April 2025 erlassen.

Die Allgemeine Beschaffungsrichtlinie ist ein Instrument zur Umsetzung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Beschaffung im Kanton Luzern. Kern der Beschaffungsrichtlinie sind die allgemein gültigen Grundsätze in Ziffer 4, die auf alle Beschaffungsvorgänge anzuwenden sind. Die Checkliste in Ziffer 5 bietet eine Hilfestellung bei der Umsetzung der Grundsätze und der Anwendung von nachhaltigen und klimafreundlichen Kriterien. Im Anhang 1 finden sich weiterführende Informationen zum Beschaffungsprozess und Praxisbeispiele zu ausgesuchten Kriterien wie Lebenszykluskosten, Ökobilanz und Kreislaufwirtschaft.

Kanton mit Vorbildfunktion

Mit einer nachhaltigen, klima- und ressourcenschonenden Beschaffung wird der Kanton seiner Vorbildfunktion gerecht (vgl. auch Massnahme KS-V3.1 des Planungsberichts Klima und Energie vom 21. September 2021, [B 87, S. 123]). Im Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität der kantonalen Verwaltung bis 2040 braucht es einen Fokus auf den Einsatz erneuerbarer Energien, der Steigerung der Energieeffizienz und kreislauffähigen, ressourcenschonenden Beschaffungen.