Im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine hat der Bundesrat am 31. August 2022 Verbote betreffend der Vergabe öffentlicher Aufträge an russische Staatsangehörige und in Russland niedergelassene Organisationen oder Einrichtungen beschlossen und diese per sofort in Kraft gesetzt.
Dieses Verbote gelten auch für die Vergabestellen, welche dem kantonalen Vergaberecht unterstellt sind (z.B. kantonale und kommunale Vergabestellen). Von diesen Verboten werden unter anderem auch Subunternehmer und Lieferanten erfasst, die mit mehr als zehn Prozent des Auftragswerts am Auftrag beteiligt sind. Aber auch bereits laufende Verträge über öffentliche Aufträge mit sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen fallen unter das beschlossene Verbot. Diese Verträge müssen bis am 28. Februar 2023 beendet und dem Kanton gemeldet werden.
Für den genauen Anwendungsbereich verweisen wir auf Art. 29c der Verordnung über die Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72). Zur Umsetzung dieses Verbots wird den öffentlichen Auftraggeberinnen vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ein Selbstdeklarationsformular zur Verfügung gestellt, welches von den Anbieterinnen im Vergabeverfahren auszufüllen ist. Dieses und weitere Informationen finden Sie auf der Website des SECO.