Beschaffungsrecht ab 1. Januar 2023

Ab 1.  Januar 2023 gilt im Kanton Luzern das schweizweit harmonisierte und modernisierte öffentliche Beschaffungsrecht. Der Kanton Luzern ist der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungsrecht (IVöB 2019) beigetreten. 

Das neue Beschaffungsrecht bringt unter anderem folgende Neuerungen:

  • Der Qualitätswettbewerb sowie die Nachhaltigkeit werden bei öffentlichen Beschaffungen gestärkt.
  • Die vom Bund und den Kantonen betriebene Internetplattform simap.ch löst das Kantonsblatt als Publikationsorgan für Ausschreibungen ab.
  • Die Rechtsmittelfrist bei Verfügungen (z.B. Zuschlagsverfügung) verdoppelt sich von bisher 10 Tagen auf neu 20 Tage.
  • Die wichtigsten Neuerungen der IVöB 2019 im Überblick

Neue Rechtsgrundlagen

Folgende neue Rechtgrundlagen zum Beschaffungswesen treten per 1. Januar 2023 im Kanton Luzern in Kraft: 

IVöB 2019

Einführungsgesetz zur IVöB (EGIVöB)

Verordnung zur IVöB (VIVöB)

Erläuterung zur VIVöB

Revision Beschaffungsrecht (Botschaft 102)