Der Kanton Luzern tritt per 1. Januar 2023 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 (IVöB 2019) bei. Das neue Beschaffungsrecht bezweckt unter anderem die stärkere Berücksichtigung von Qualität und Nachhaltigkeit und stellt Massnahmen zur Verhinderung von unzulässigen Wettbewerbsabreden und Korruption zur Verfügung. Auch werden neue Zuschlagskriterien und Instrumente (z.B. Dialog) eingeführt.
In einer Einführungsschulung möchten wir Sie über die wesentlichen Änderungen im Beschaffungsrecht informieren. Adressaten der Schulung sind Mitarbeitende, welche insbesondere für kommunale Vergabestellen Beschaffungen tätigen sowie Juristinnen und Juristen, die diese Prozesse rechtlich begleiten.
Einführungsschulung
Datum: Freitag, 13. Januar 2023, 10.00 – 12.00 Uhr,
Ort: Marianischer Saal, Bahnhofstrasse 18, 6003 Luzern
Anmeldung
Bitte melden Sie sich bis am 10. Januar 2023 per E-Mail an
isabel.buck@lu.ch und geben Sie Ihren Namen und Funktion an. Besten Dank.
Unterlagen
Schulungsunterlagen