Die IVöB 2019 führt zu keiner grundlegenden Änderung des Beschaffungsrechts, d.h. die Grundsätze wie Wirtschaftlichkeit, Transparenz, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung sowie wirksamer Wettbewerb sind weiterhin gültig. Auch der Ablauf des Beschaffungsverfahrens sowie der Kreis der dem Beschaffungsrecht unterstellten Auftraggeberinnen und Auftraggeber bleibt weitgehend gleich. Hingegen werden der Qualitätswettbewerb sowie die Nachhaltigkeit bei den zu beschaffenden Leistungen gestärkt werden. Weitere Änderungen sind etwa:
- zwingende Publikation der Ausschreibungen auf www.simap.ch, keine Publikation mehr im Amtsblatt;
- Verlängerung der Beschwerdefrist von 10 Tagen auf 20 Tage;
- neue Zuschlagskriterien;
- neue Instrumente (Dialog, Rahmenverträge, elektronische Auktionen);
- Lieferungen dürfen neu bis zu einem Auftragswert von Fr. 150'000 freihändig vergeben werden (bisher Fr. 100'000)
Die wichtigsten Neuerungen der IVöB 2019 im Überblick