Die Vorschriften über die öffentlichen Beschaffungen gelten für folgende Auftraggeberinnen und Auftraggeber:
- Kanton
- Gemeinden
- Kantonale und kommunale Einrichtungen des öffentlichen Rechts
- Andere Trägerinnen und Träger kantonaler und kommunaler Aufgaben (auch Private)
- Behörden sowie öffentliche und private Unternehmen, die mit ausschliesslichen oder besonderen Rechten ausgestattet sind, in den Bereichen
- Wasserversorgung
- Energieversorgung (Elektrizitäts-, Gas- und Wärmeversorgung)
- Verkehrsversorgung
- Weitere Auftraggeberinnen und Auftraggeber (auch Private) für Aufträge, die zu mehr als 50 Prozent mit öffentlichen Geldern subventioniert werden.